Einladung zur 20. Generalversammlung

Die 20. Generalversammlung des BSV Borba Luzern findet am Mittwoch, 3. Juli im Medienraum der Maihofhalle statt.

Die Traktanden sowie die Info zur Statutenänderung findet ihr hier.

Einladung zur 20. Generalversammlung

Mittwoch, 3. Juli 2019 – Sporthalle Maihof Luzern (Medienraum), 19.00 Uhr

1. Begrüssung
2. Feststellung
3. Wahl der Stimmenzähler
4. Protokoll der 19. Generalversammlung vom 4. Juli 2018 (siehe Bulletin Nr. 1)
5. Jahresberichte
     - des Präsidenten
     - der technischen Leiter
     - des Eventverantwortlichen
6. Finanzen
     - Jahresrechnung Vereinsjahr 2018/19
     - Bericht Revisoren
     - Entlastung des Vorstands
7. Wahlen
     - Wahl des Präsidenten
     - Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder
     - Wahl der Revisoren
8. Beitritt des BSV Borba Luzern zum Verein „Sportstadt Luzern“ (Statutenänderung)
9. Mitgliederbeiträge und Budget
      - Mitgliederbeiträge 2019/20     
      - Budget 2019/20
10.  Anträge
11. Verabschiedungen, Verdankungen, Ehrungen
12. Varia
 

Anträge sind in schriftlicher Form bis spätestens 10 Tage vor der Generalversammlung an den Präsidenten zu richten:

Roger Schneble – Hirtenhofstrasse 37 – 6005 Luzern – roschneble(at)cheerful.com

 


Statutenänderung: Beitritt des BSV Borba Luzern zum neuen Verein Sportstadt Luzern

Erläuterungen des Vorstands

Unter dem Namen „Sportstadt Luzern“ wird aktuell ein neuer Verein ins Leben gerufen. Die Idee entstand in der sogenannten ERFA Sportvereine Stadt Luzern. In der losen ERFA-Vereinigung ist auch der BSV Borba Luzern regelmässig vertreten.

Die Luzerner Sportvereine sind sich bewusst, dass eine bessere Vernetzung unter den Vereinen von Vorteil wäre. Die Interessen der Vereine sollen so besser vertreten werden. Dazu würde  der Verein eine Geschäftsstelle installieren.

Ein Beitritt des BSV Borba Luzern zum neuen Verein ist aus unserer Sicht wünschenswert und wertvoll.

Gemäss unseren Vereinsstatuten müssen Beitritte zu übergeordneten Vereinen oder Verbänden von der Generalversammlung genehmigt werden. Der Vorstand schlägt deshalb die folgende Statutenänderung vor:

Bestehende Version:
§3     Der BSV BORBA Luzern ist insbesondere Mitglied des SHV und der Handball Spielgemeinschaft Pilatus (SG Pilatus)

Vorgeschlagene Änderung:
§3     Der BSV BORBA Luzern ist insbesondere Mitglied des SHV, und der Handball Spielgemeinschaft Pilatus (SG Pilatus) und des Vereins Sportstadt Luzern.

Roger Schneble als Vereinspräsident des BSV Borba Luzern kann zum Traktandum nähere Auskünfte geben.

RS