Damit ein Vertrag zustande kommen kann, bedarf es der übereinstimmenden, gegenseitigen Willensäusserung der Vertragsparteien.... Aber hallo!?! Hat der Schreiberling nun plötzlich die Sparten verwechselt und schreibt im beruflichen Umfeld neu über Kreuzungen, Übergänge und den Tempo-Gegenstoss?
Zwar sind Spielerverträge in der 2. Liga glücklicherweise, nach wie vor, äusserst selten, doch sollen sie tatsächlich auch in den regionalen Niederungen des Schweizer Handball-Sports geschlossen werden. Inhaltlicher Hauptbestandteil eines Spielervertrages bildet auf der einen Seite die zu erbringende Leistung (in Form des Trainingsbesuchs bzw. der Mitwirkung an den Spielen) und auf der anderen Seite die dafür zugesicherte Gegenleistung, mithin Lohn (allenfalls auch Spesen) genannt. So weit, so gut! Zusätzlich könnten bei diesem Vertragsverhältnis, welches den Innominatkontrakten zuzuordnen ist, auch Prämien vereinbart werden, auf welche im Folgenden kurz einzugehen ist.
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